Elternvertretung

Gremien der Elternvertretung

Der Klassenelternbeirat sollte aus drei Mitgliedern bestehen. Die Amtszeit des Klassenelternbeirates beträgt zwei Jahre. Die Mitgliedschaft im Klassenelternbeirat (und damit bei der/dem Vorsitzenden auch die Mitgliedschaft im Schulelternbeirat) erlischt mit dem Ausscheiden des Kindes aus der jeweiligen Klasse (§ 107 Absatz 1 SchulG).                                                                                                                                                                                                              

Wie funktioniert die Wahl zum Klassenelternsprecher?

Der Elternsprecher wird zu Beginn eines Schuljahres auf dem ersten Elternabend gewählt, zu dem der/die Klassenelternsprecher/in, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Eltern schriftlich einlädt und auch durch die Versammlung führt. Dort können sich die anwesenden Eltern für den Posten des Elternsprechers oder des Stellvertreters aufstellen lassen. Alle Namen werden gesammelt und praktischerweise an der Tafel notiert. Sind alle einverstanden, kann die Wahl per Handzeichen erfolgen. Andernfalls muss eine geheime Wahl ausgeführt werden, bei der die entsprechenden Namen auf Zetteln notiert und eingesammelt werden. In zwei Wahlgängen werden der Elternsprecher und anschließend sein Vertreter mit einfacher Mehrheit gewählt. Die gewählten Elternvertreter einer Klasse wählen später aus ihren Reihen die verantwortlichen Sprecher des Elternbeirats der ganzen Schule.       

Aufgaben der Elternvertretung                                                   

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder eines Jahrganges kommen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr zu einer Elternversammlung zusammen. Die jeweiligen Klassenlehrkräfte unterrichten die Eltern über die geplante Unterrichtsgestaltung, Schulbücher und andere Themen und Fragen allgemeiner Bedeutung für die Klasse oder den Jahrgang. Lehrkräfte und Eltern erörtern Angelegenheiten der Erziehung und des Unterrichts, die die Schülerinnen und Schüler gemeinsam betreffen.

Die/der Vorsitzende des Klassenelternbeirates lädt zu dieser Elternversammlung ein. Die übrigen Lehrkräfte der Klasse sollen nach Möglichkeit an der Versammlung teilnehmen. Sie müssen teilnehmen, wenn ihren Unterricht betreffende Fragen besprochen werden sollen.

Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer hat den Klassenelternbeirat über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Der/die Vorsitzende des Klassenelternbeirates ist zugleich Mitglied der Klassenkonferenz. Hier hat er/sie nur eine beratende Funktion.

Quelle: http://www.cooperation-parents-school.de/pdf/zusammenarbeit_SH.pdf