Elternvertretung
Gremien der Elternvertretung
Wie funktioniert die Wahl zum Klassenelternsprecher?
Aufgaben der Elternvertretung
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder eines Jahrganges kommen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr zu einer Elternversammlung zusammen. Die jeweiligen Klassenlehrkräfte unterrichten die Eltern über die geplante Unterrichtsgestaltung, Schulbücher und andere Themen und Fragen allgemeiner Bedeutung für die Klasse oder den Jahrgang. Lehrkräfte und Eltern erörtern Angelegenheiten der Erziehung und des Unterrichts, die die Schülerinnen und Schüler gemeinsam betreffen.
Die/der Vorsitzende des Klassenelternbeirates lädt zu dieser Elternversammlung ein. Die übrigen Lehrkräfte der Klasse sollen nach Möglichkeit an der Versammlung teilnehmen. Sie müssen teilnehmen, wenn ihren Unterricht betreffende Fragen besprochen werden sollen.
Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer hat den Klassenelternbeirat über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Der/die Vorsitzende des Klassenelternbeirates ist zugleich Mitglied der Klassenkonferenz. Hier hat er/sie nur eine beratende Funktion.
Quelle: http://www.cooperation-parents-school.de/pdf/zusammenarbeit_SH.pdf